Beratungsangebot

Wichtiger Hinweis

Die Law Clinic kann Sie nur beraten, wenn Sie keinen Zugang zu Rechtsberatung aufgrund finanzieller und/oder persönlicher Gründe haben (§53 AO).

Die Law Clinic kann Ihnen nicht weiterhelfen:

  • in strafrechtlichen Verfahren 
  • wenn Sie vor Gericht vertreten werden müssen
  • wenn der Streitwert Ihres Falles 15.000 Euro übersteigt
  • wenn Sie eine Frist von weniger als 2 Wochen einhalten müssen

1. Kontakt aufnehmen 

Kontaktieren Sie uns über die Wohlfahrtsverbände in Münster oder auf direktem Wege.

2. Fallannahme in der Law Clinic 

Wir prüfen, ob wir Sie beraten können. Dann nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren ein Gespräch.

3. Fallbearbeitung

Gemeinsam mit studentischer Beratung und dem:der Rechtsanwält:in beraten wir Sie.

1. Kontaktaufnahme

Die Law Clinic bietet offene Sprechstunden an:

  • 28.03. von 12:15 bis 13:15 Uhr: Haus der Wohnungslosen Münster
  • 04.04. von 16 bis 18 Uhr: Diakonie Münster
  • 25.04. von 12:15 bis 13:15 Uhr: Haus der Wohnungslosen Münster
  • 30.04. von 16 bis 18 Uhr: „Ein Rucksack voll Hoffnung – für Münster e.V.“

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.

Sie können auch gerne eine direkte Anfrage per E-Mail senden.

Über unsere Wohlfahrtspartner

Wir kooperieren mit Wohlfahrtsverbänden in Münster. In einer offenen Sprechstunde oder bei einem Termin können Sie hier Ihr Problem beschreiben. Die Mitarbeitenden dort schätzen ein, ob die Law Clinic Sie beraten kann. Mit ihrer Unterstützung füllen Sie vor Ort ein Kontaktformular aus, das an uns weitergeleitet wird. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. 

Unsere Wolhfartspartner stellen wir im Anschluss vor.

Über eine direkte Anfrage

Sie können uns auch direkt per E-Mail anschreiben. Bitte beschreiben Sie Ihr Problem möglichst genau, damit wir einschätzen können, ob wir Sie beraten können. Vergleichen Sie dazu Ihr Anliegen mit unserer Checkliste oben auf der Seite. Bitte senden Sie uns keine E-Mail, wenn Ihr Fall danach nicht durch die Law Clinic beraten werden kann. Alternativ können Sie direkt das Kontaktformular ausfüllen und ebenfalls per E-Mail senden.

2. Fallannahme in der Law Clinic 

Wenn wir Sie in Ihrem Fall beraten können, werden Ihnen zwei studentische Rechtsberater:innen und ein:e Rechtsanwält:in zur Unterstützung zugeteilt. Die Berater:innen kontaktieren Sie, um ein persönliches Gespräch mit Ihnen zu vereinbaren. Es ist möglich, dass Sie weitere Dokumente an die Berater:innen schicken müssen. Sprachprobleme können Sie direkt im Kontaktformular angeben. Wir bemühen uns dann, eine:n Übersetzer:in hinzuzuziehen.