Wie frei ist öffentliche Meinungsäußerung wirklich, wenn sie durch Klagen zum Schweigen gebracht werden kann? In Europa mehren sich in den letzten Jahren Fälle, in denen Journalistinnen, Aktivisten oder Bürger, die Missstände öffentlich ansprechen, mit kostspieligen Verfahren überzogen werden. Diese sogenannten SLAPPs bedrohen die Meinungsfreiheit. Hier setzt das im Sommersemester 2025 neu gegründete No SLAPP Ressort der Law Clinic Münster an.
Was sind SLAPPs?
SLAPPs (Abkürzung für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“) sind juristische Einschüchterungsversuche. Dabei zielen Unternehmen oder ressourcenstarke Einzelpersonen darauf ab, kritischen Diskurs in der Öffentlichkeit zu unterbinden, indem sie haltlose Klagen einreichen- oft gegen Aktivistinnen, Journalisten oder sogar Privatpersonen, die einen kritischen Leserbrief geschrieben haben. Ursprünglich aus den USA bekannt, gibt es seit 2024 nun auch eine Anti-SLAPP EU Richtlinie, die demnächst in deutsches Recht umgesetzt wird und Sanktionen gegen das Einreichen von SLAPPs vorsieht.
Was macht das Ressort?
Das No SLAPP Ressort arbeitet mit der NGO „Blueprint for free speech“ (BP4FS) und deren No SLAPP Anlaufstelle zusammen. Sie fungiert als Sammelstelle für diejenigen, die in Deutschland durch missbräuchliche Klagen zum Schweigen gebracht werden sollen. BP4FS sammelt Fälle, die potentiell einen SLAPP darstellen könnten, und leitet die zugehörigen Dokumente an das Ressort weiter. Ein Team aus 2-3 Studierenden prüft auf dieser Grundlage die Voraussetzungen zum Vorliegen eines SLAPPs und gibt eine Einschätzung an die NGO ab, die die Fälle sammelt und veröffentlicht.
Mit der Neugründung des No SLAPP Ressorts möchte die Law Clinic Münster einen Beitrag zum Schutz der Meinungsfreiheit leisten. Denn Menschen, die Zivilcourage zeigen und auf Missstände in unserer Gesellschaft aufmerksam machen, bilden das Fundament einer lebendigen Demokratie – und verdienen unsere Unterstützung.
